Altersvorsorge
Reform der privaten Altersvorsorge: was sich ab 2027 ändert
Die geförderte private Altersvorsorge wird umgebaut. Es kommt ein Depot ohne Garantiezwang, die Zulage wird komplett neu berechnet, und der Kreis der Geförderten wird größer. Ich habe die Unterlagen des Bundesfinanzministeriums durchgearbeitet und schreibe dir hier auf, was davon für dich wirklich zählt.
Der Kern in vier Sätzen
- Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Anbieter die neuen geförderten Produkte anbieten.
- Neu ist das Altersvorsorgedepot: ein Vertrag, bei dem auf Garantien verzichtet wird, damit renditeorientiert angelegt werden kann, zum Beispiel in Fonds.
- Die Zulage richtet sich künftig direkt nach deinem eigenen Beitrag, nicht mehr nach starren Mindestquoten.
- Dein bestehender Riester-Vertrag bleibt geschützt, du musst nichts tun.
Das Altersvorsorgedepot: Chance und Risiko in einem
Bisher musste bei geförderten Verträgen zum Rentenbeginn mindestens das eingezahlte Geld wieder da sein. Diese Garantie kostet Rendite, weil sie vorsichtig anlegen zwingt. Künftig gibt es zusätzlich das Altersvorsorgedepot ohne diese Pflicht. Wertsteigerungen und Erträge bleiben während der Ansparphase steuerfrei, versteuert wird erst in der Auszahlungsphase.
Daneben bleiben Garantieprodukte erlaubt, künftig wahlweise mit 100 Prozent oder mit der neuen Stufe von 80 Prozent der eingezahlten Beiträge. Und es gibt das Standarddepot, eine Variante mit gesetzlich festgelegten Einstellungen, gedeckelten Effektivkosten von höchstens 1,0 Prozent im Jahr und automatischer Umschichtung vor dem Rentenbeginn.
Damit das klar ist: Ohne Garantie kann am Ende mehr herauskommen, es kann aber auch weniger sein. Genau deshalb ist die Frage nicht „welches Produkt ist das beste", sondern „wie viel Schwankung passt zu dir und zu deinem Zeithorizont".
So wird ab 2027 gefördert
Die Grundzulage wird beitragsproportional. Für die ersten 360 Euro, die du selbst einzahlst, gibt es 50 Cent Zulage je Euro. Für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro gibt es 25 Cent. Damit sind maximal 540 Euro Grundzulage im Jahr möglich.
Dazu kommen zwei Punkte, die vielen Familien und jungen Leuten helfen:
- Kinderzulage: 100 Prozent auf einen Eigenbeitrag bis 300 Euro je Kind, also bis zu 300 Euro Zulage pro Kind und Jahr. Neu ist, dass das Geburtsjahr des Kindes keine Rolle mehr spielt.
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro, wenn der Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen wird.
Der Mindestbeitrag für die Zulagen liegt bei 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Gerade wer wenig verdient, kommt damit an die volle Kinderzulage heran, ohne sich zu überfordern. Insgesamt kannst du bis zu 6.840 Euro im Jahr einzahlen, gefördert wird bis 1.800 Euro. Bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag plus Zulagen kannst du als Sonderausgaben absetzen, das Finanzamt prüft automatisch, was für dich günstiger ist.
Was mit deinem bestehenden Riester-Vertrag passiert
Hier kann ich Entwarnung geben. Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, behalten ihre bisherige Förderung. Du kannst deinen Vertrag also einfach weiterlaufen lassen. Wenn du in die neue Förderung wechseln willst, geht das, ohne dass du bereits erhaltene Zulagen zurückzahlen musst. Auch ein Wechsel in einen neuen Vertrag ist möglich, dabei können allerdings Kosten anfallen. Neben einem Altvertrag sind bis zu zwei neue Verträge erlaubt.
Praktisch für später: Ein Anbieterwechsel ist nach fünf Jahren Vertragslaufzeit beim abgebenden Anbieter kostenlos, der neue Anbieter darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale verlangen.
Wer neu dazukommt
Der Kreis der Förderberechtigten wird größer. Neben pflichtversicherten Arbeitnehmern, Auszubildenden, Beamten, Richtern und Berufssoldaten kommen unter anderem Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen hinzu. Ehepartner können weiterhin mittelbar gefördert werden. Wenn du selbstständig bist und bisher außen vor warst, lohnt sich hier ein zweiter Blick.
Wann du an dein Geld kommst
Die Auszahlung startet frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Du kannst zu Beginn bis zu 30 Prozent als Einmalbetrag entnehmen. Danach gibt es entweder eine lebenslange Rente oder einen Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft und bei dem Restkapital vererbbar ist. Auch beim Wohneigentum ändert sich etwas: Die Besteuerung des Wohnförderkontos soll von rund zwanzig Jahren auf fünf Jahre verkürzt werden.
Was ich dir jetzt rate
Nicht hektisch werden. Bis 2027 ist Zeit, und dein bestehender Vertrag ist geschützt. Sinnvoll ist aber, jetzt drei Dinge zu klären: Was bringt dir deine gesetzliche Rente voraussichtlich, was zahlst du aktuell in bestehende Verträge, und wie viel Schwankung hältst du persönlich aus. Wer das kennt, kann 2027 in Ruhe entscheiden statt sich etwas aufschwatzen zu lassen.
Ich sitze in Bergisch Gladbach und bin für dich in Köln, Leverkusen und ganz Nordrhein-Westfalen da, auf Wunsch auch online. Wenn du wissen willst, was die Reform für deine Situation bedeutet, schauen wir uns das gemeinsam an, kostenlos und ohne Verkaufsdruck.
Passend dazu: meine Beiträge zur Rentenreform 2025 und zur dritten Säule der Altersvorsorge. Wenn du angestellt bist, prüfe außerdem, ob dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt, das läuft getrennt von der Altersvorsorgeförderung: was die Reform für deine VL bedeutet.
Quelle
- Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge. bundesfinanzministerium.de (abgerufen am 23. Juli 2026)
Autor: Kevin Zagorsak, geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK), Bergisch Gladbach. Ich bin persönlich für dich da in Bergisch Gladbach, Köln, Leverkusen, Düsseldorf und Bonn sowie in ganz Nordrhein-Westfalen, auf Wunsch auch online.